Sie möchten kein Geld oder nur wenig Geld für das Fernsehen oder Radio zahlen, weil...

Sie möchten kein Geld zahlen müssen, weil Sie eine der folgenden finanziellen Hilfen bekommen...

Sie möchten kein Geld zahlen müssen, weil Sie eine der folgenden finanziellen Hilfen bekommen...

Sie möchten kein Geld zahlen müssen, weil Sie keine von den finanziellen Hilfen im Gesetz § 4 Abs. 1 Nr. 1-10 RBStV bekommen...

Hinweis:

Wenn Sie eine finanzielle Hilfe bekommen, die Sie hier auf der Webseite nicht finden: Dann können Sie keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bekommen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Wohngeld oder Arbeitslosengeld I (Alg I) bekommen.

Sie möchten weniger Geld für das Fernsehen oder Radio zahlen müssen, weil:

Sie möchten befreit werden, weil Sie: