Achtung: vom 23. bis 31. Dezember haben wir nur einen eingeschränkten Notbetrieb für dringende Fristangelegenheiten!

Notbetrieb zum Jahresende

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Zuletzt aktualisiert am 19. Dezember 2024

Abschiebe-, Abschottungs- und Repressionspolitik hören auch zu Festen und Feiertagen nicht auf!

Deshalb bieten wir zwischen den Feiertagen auch dieses Jahr wieder einen Notbetrieb für Asyl- und Aufenthaltsfragen mit dringenden Fristen an:

23.12. / 24.12. / 27.12. / 30.12. und 31.12. jeweils zwischen 9:00 und 13:00 Uhr

Wir bitten um Verständnis, dass wir andere Anliegen während dieser Zeit nicht bearbeiten können. Wir wünschen euch allen schöne und erholsame Feiertage!