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Positionspapier zur Situation von Schwangeren und Alleinerziehenden

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Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e. V.
Frauen*fachstelle im Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge

Als Fachstelle für Schwangere und Alleinerziehende beraten wir Frauen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Wir bemühen uns um die Durchsetzung menschenwürdiger und selbstbestimmter Lebensbedingungen für diese Frauen und ihre ungeborenen, neugeborenen und kleinen Kinder. Durch die Aufnahmerichtlinie der EU und grundlegendes internationales Recht, wie Kinder- und Menschenrechtskonventionen, stehen ihnen besondere Rechte zu. Diese Rechte gelten für alle Personen, unabhängig von ihrer Nationalität - sie müssen auch für Personen aus den im deutschen Asyl- und Aufenthaltsgesetz als "sicherer Herkunftsstaat" deklarierten Ländern sichergestellt werden.

Wir erleben in unserer Beratung:

Wir erleben in unserer Beratung, dass existenzielle Grundbedürfnisse von Schwangeren, Stillenden, ihren Neugeborenen und älteren Kindern nicht ausreichend gedeckt werden. Dadurch kommt es in vielen Fällen zur Gefährdung und Verletzung sowohl des Kindeswohls, als auch des Schutzes werdender Mütter und Wöchnerinnen. Eine den besonderen Bedürfnissen von Schwangeren und Stillenden entsprechende Ernährung ist im Sachleistungsbezug nicht gewährleistet. Das Essensangebot ist meistens nicht ausgewogen. Frauen haben in unserer Beratung davon berichtet, dass sie ihre Neugeborenen und Kleinkinder nicht adäquat versorgen können, da in Notunterkünften teils der Zugang zu Wasserkochern und altersangemessenem Milchersatz nicht oder nur zu bestimmten Zeiten gegeben ist. Außerdem hören wir immer wieder von unhygienischen Bedingungen, sowohl im Bezug auf ausgegebene Hygieneartikel, wie Windeln, als auch im Bezug auf die sanitären Einrichtungen. Diese müssen oft gemeinschaftlich genutzt werden, sind häufig in verschmutztem Zustand und nicht immer abschließbar. Ärztliche Atteste und Berichte weisen immer wieder auf Mangelerscheinungen bei Kleinkindern in Notunterkünften hin. Vitaminmangel und Unterernährung können vor allem bei Kindern durch das geschwächte Immunsystem zu vermehrten Infektionen führen.

Wir erleben immer wieder, dass Hinweise auf unangemessene bis gesundheitsgefährdende Lebensbedingungen in den Akten der Leistungsbehörde landen, ohne dass Abhilfe geschaffen wird. Eine Verlegung von schwangeren Frauen heraus aus Notunterkünften erfolgt oft erst im allerletzten Moment vor Entbindung, auch wenn schon lange vorher entsprechende Anstrengungen unternommen wurden. Teils klappt eine Verlegung auch gar nicht, so dass weiterhin Frauen nach der Entbindung mit ihren Neugeborenen aus den Krankenhäusern zurück in völlig unangemessene Notunterkünfte entlassen werden.

Auch Schwangere und Alleinerziehende müssen immer wieder sehr lange Wartezeiten (bis zu 8 Stunden und teils mit zusätzlichen Wartezeiten vor den Öffnungszeiten bis hin zu Übernachtungen vor den Behörden) bei den Ämtern auf sich nehmen, um die ihnen zustehenden Sozialleistungen zu erhalten. Teils werden sie trotzdem erfolglos mit einem Folgetermin wieder weggeschickt. Die Wartesituation ist für Kinder und Schwangere ungeeignet. Es gibt häufig keine Sitzgelegenheiten oder entsprechend ausgestaltete Wartebereiche. Eine Betreuung für minderjährige Kinder ist weder vor Ort in der Behörde gegeben, noch wird sie in allen Unterkünften angeboten. Sollte es ein entsprechendes Angebot in der Unterkunft geben, so erstreckt es sich nicht auf die häufig sehr langen und wiederkehrenden Wartezeiten vor Behörden. Vor allem Alleinerziehende sind dadurch vor das schwer lösbare Dilemma gestellt, ihre Kinder dieser Wartesituation auszusetzen oder sie unbeaufsichtigt zu lassen, wenn sie keine vertrauenswürdige private Betreuungsmöglichkeit haben.

In der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz kommt es immer wieder zu Problemen rund um die Geburt. So werden weiterhin erbrachte Leistungen der Hebammenversorgung, trotz rechtlichem Anspruch auf die Kostenübernahme, nicht bezahlt. Dadurch gibt es immer weniger Hebammen, die diese Versorgung für Frauen im Sozialleistungsbezug beim LAGeSo durchführen können. Die Versorgung wird somit faktisch verwehrt.

Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Identitäts- und gegebenenfalls Heiratsdokumente der Eltern verlangt. Können sie diese nicht vorlegen, weil die Dokumente beispielsweise auf der Flucht verloren oder von deutschen Behörden einbehalten wurden, so wird keine Geburtsurkunde ausgestellt. Wir erleben, dass die fehlende Geburtsurkunde bei Sozialbehörden dazu führen kann, dass Sozialleistungen nicht ausgezahlt werden.

Zudem erleben wir bei Versuchen der Leistungsbeantragung und Durchsetzung beim LAGeSo immer wieder, dass Schreiben von Leistungsbezieher_innen, Ärzt_innen und Beratungsstellen keine Beachtung finden. Teils wird die Annahme von Anträgen vor Ort verweigert und die Leistungsgewährung wird gar nicht oder nicht nachvollziehbar beschieden. Auch bei Härtefällen ist es kaum möglich, Ansprechpartner_innen im LAGeSo zu finden, die bei Problemen in der Leistungsgewährung oder Unterbringung intervenieren.

Wir fordern:

  • Wir fordern menschenwürdige und selbstbestimmte Lebensbedingungen - insbesondere rund um Schwangerschaft und Geburt. Sammelunterkünfte ohne grundlegende Standards sind keine geeignete Unterbringung für Schwangere, Stillende und minderjährige Kinder.
  • Wir fordern die Verlegung dieser Personen raus aus Notunterkünften und ein realistisches Vorhalten von angemessenem privaten Wohnraum.
  • Solange die favorisierte Unterbringung in Wohnungen im Einzelfall noch nicht realisiert werden konnte, fordern wir die Einhaltung und unabhängige Kontrolle von Standards. Diese umfassen unter anderem abschließbare Zimmer zur Ermöglichung familiärer Privatsphäre, hygienische eigene Toiletten und Duschen, Zugang zu möglichst eigenen Kochmöglichkeiten sowie Zugang zu Wasserkochern zur Zubereitung von Säuglingsnahrung.
  • Außerdem fordern wir die Umstellung vom Sachleistungs- in den Geldleistungsbezug insbesondere von Personen mit besonderen Ernährungsbedarfen, zu denen Schwangere (nicht erst ab dem gesetzlichen Mutterschutz!), Stillende und minderjährige Kinder gehören. Für Personen im Sachleistungsbezug muss eine ausgewogene und ausreichende Ernährung sichergestellt und der Zugang zu selbstgewählten Zeiten sichergestellt werden.
  • Grundsätzlich fordern wir einen Fokus auf das Kindeswohl bei allen sie betreffenden Maßnahmen, auch bei noch ungeborenen Kindern. Hinweise auf gefährdende Situationen, wie beispielsweise durch Sozialarbeiter_innen oder Ärzt_innen, müssen berücksichtigt und umgehend Abhilfe geschafft werden.
  • Wir fordern einen schnellen Zugang zu den Behörden ohne lange Wartezeiten und mit geeigneten und entsprechend ausgestatteten Wartebereichen, so dass bei fehlender anderweitiger Betreuungsmöglichkeit auch Kinder mitgebracht werden können.
  • Wir fordern das LAGeSo dazu auf, die ausstehenden Rechnungen von Hebammen zu begleichen und Gelder für die flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen bereit zu stellen.
  • Wir fordern erreichbare Ansprechpersonen im LAGeSo, die in Härtefällen intervenieren und auf entsprechende Anfragen reagieren.

Stand: Juli 2016